Abfertigungsvorsorge

Vorsorgekasse (Abfertigung neu)

Sie haben Mitarbeiter beschäftigt, deren Arbeitsverhältnis nach dem 01.01.2003 begonnen wurde und auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht?

Dann kommt in diesem Fall uneingeschränkt die sogenannte Abfertigung neu zur Anwendung (auch bei geringfügiger Beschäftigung). Seit 01.01.2008 fallen weiters auch freie Dienstnehmer in das System der Abfertigung neu. Dabei werden monatlich 1,53 % des Entgeltes sowie allfälliger Sonderzahlungen über die Krankenkasse als Abfertigungsbeitrag an die gewählte Vorsorgekasse überwiesen und von dieser veranlagt.

Die Bank Burgenland kooperiert dabei mit der VBV-Vorsorgekasse, einer der größten Vorsorgekassen Österreichs. Unsere Kundenbetreuer bieten ein umfassendes Service bezüglich der aktuellen Vorsorgekasse und stellen Ihrem Betrieb gerne sämtliche notwendigen Informationen und Musterunterlagen zur Verfügung.

Abfertigung alt

Sie haben Mitarbeiter beschäftigt, welche vor dem 01.01.2003 eingetreten sind und daher noch dem System Abfertigung alt unterliegen? Das Kapital für die Abfertigungsansprüche ist nicht vorhanden? Sie wollen vor unvorhergesehenen Abfertigungsansprüchen geschützt sein?

Mit der Abfertigungsvorsorge in Form einer Abfertigungsrückdeckungsversicherung können Sie als Unternehmer kontinuierlich und kalkulierbar die Abfertigungsansprüche ansparen und sich vor finanziellen Engpässen schützen.

Mit diesem gezielten langfristigen Kapitalaufbau haben Sie das Geld für die Abfertigungszahlung im Unternehmen. Der finanzielle Aufwand wird kalkulierbar und verteilt sich auf die gesamte Beschäftigungsdauer. Der Wert Ihrer Abfertigungsvorsorge stellt Eigenkapital dar und erhöht somit Ihre Eigenkapitalquote im Unternehmen. Die Aufwendungen sind steuerlich als Betriebsausgaben zu nutzen.

Für welche Mitarbeiter vorgesorgt wird, entscheiden Sie.