Kundenzufriedenheit

Beschwerdestelle der Bank Burgenland

Unser wichtigstes Anliegen sind unsere Kunden:

Das Vertrauen unserer Kunden ist unser wertvollstes Gut. Wir sind daher stets bemüht, Ihre Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollten Sie dennoch Grund für eine Beschwerde haben, werden wir dieser umgehend nachgehen.

Wer ist für Beschwerden/Reklamationen zuständig?

Wenden Sie sich zu diesem Zweck am besten direkt an Ihren Kundenberater oder an dessen Vorgesetzten.
Sie können Ihre Beschwerde aber auch direkt an unsere Beschwerdestelle – entweder persönlich, telefonisch oder schriftlich – richten. Ihr Anliegen wird absolut vertraulich behandelt, mit dem Ziel, gemeinsam eine faire und rasche Lösung zu finden. Darüber hinaus helfen Sie uns mit Ihren Anregungen, Wünschen und Beschwerden, unsere Abläufe noch kundenfreundlicher zu gestalten.

Ihre Beschwerdestelle der Bank Burgenland

Birgit Beck-Kunerth ©BBMag. Birgit Beck-Kunerth

Leiterin Beschwerdemanagement
Tel: +43/2682/605-3200
E-Mail: beschwerde-bb@grawe-bankengruppe.at                                               
Anschrift: Neusiedler Straße 33, 7000 Eisenstadt

Wir rufen Sie auch gerne werktags zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr zurück!

 

Ihre Zusammenarbeit mit der Beschwerdestelle

Grundsätze der Beschwerdestelle

  • Wir setzen uns mit jeder Beschwerde sachlich und fair auseinander. Dabei achten wir auf Ihre Sicht und die Sicht der Bank Burgenland.
  • Die Bank Burgenland unterliegt in ihrer Tätigkeit rechtlichen Rahmenbedingungen. Bitte verstehen Sie, dass die Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen außer Diskussion steht. Weiters können geschäftspolitische Zielsetzungen der Bank von der Beschwerdestelle nicht geändert werden.
  • Wenn Sie bei Ihrer Beschwerde von Dritten unterstützt werden, stellen Sie bitte eine Entbindung vom Bankgeheimnis aus.
  • Uns ist bewusst, dass Unzufriedenheit Ärger hervorruft. Trotzdem ersuchen wir Sie, Ruhe zu bewahren. Je klarer und sachlicher Sie uns Ihr Problem erklären, umso einfacher und rascher können wir die richtigen Schritte in die Wege leiten.

Wobei kann die Beschwerdestelle helfen?

Aufgaben:

  • Bearbeitung von Beschwerden/Reklamationen, Schadensfällen, aber auch Ideen und Anregungen, die vom Kunden an die Beschwerdestelle herangetragen werden.
  • Bearbeitung von Anliegen, die nicht direkt mit dem Kundenbetreuer gelöst werden können.
  • Feedback zu MitarbeiterInnen
  • Anlaufstelle für andere Ombuds - und Schlichtungsstellen sowie Interessenvertretungen (z.B. Arbeiterkammer)

In welchen Angelegenheiten kann die Beschwerdestelle leider nicht für Sie intervenieren? 

  • Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist.
  • Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Urteil ergangen ist.
  • Wenn in dieser Angelegenheit ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen wurde.

Welche Unterlagen benötigt die Bank von Ihnen?

  • Je mehr Informationen wir von Ihnen zum Sachverhalt bekommen, umso besser können wir uns ein Bild von Ihrer Situation machen. Schildern Sie uns die Problemstellung ausführlich: 
    • Welche Filiale, wann, welche Kontonummer, welcher Geschäftsfall, wer war beteiligt, um welchen Betrag geht es etc.
    • Wenn möglich, schicken Sie uns dazu Unterlagen in Kopie
    • Vergessen Sie nicht auf Ihre Daten: Name, Adresse und Telefonnummer
  • Manchmal kommt es zu Missverständnissen, weil Vereinbarungen oder Verträge nicht gelesen werden. Bitte beugen Sie dem vor und lesen Sie genau, was Sie unterschreiben. Wenn Ihnen etwas unklar ist, fragen Sie nach. Wir helfen Ihnen gerne. Bitte melden Sie sich sofort, wenn Sie das Gefühl haben, nicht ausreichend beraten oder informiert worden zu sein.

Was passiert mit Ihrer Beschwerde/Reklamation?

  • Wir erfassen die Beschwerde in unserem EDV-System. Damit stellen wir sicher, dass jeder Bearbeitungsschritt dokumentiert wird und wir Ihr Anliegen bis zur Erledigung immer im Blick haben.
  • Im besten Fall können wir Ihr Problem sofort lösen. Falls weitere Recherchen notwendig sind, teilen wir Ihnen bei einer schriftlichen Eingabe binnen 3 Arbeitstagen mit, bis wann Sie mit einer Stellungnahme rechnen können. Dies wird so schnell wie möglich, in der Regel aber spätestens nach 14 Tagen ab Erhalt sämtlicher relevanter Kundeninformationen, der Fall sein, denn manchmal sind Anliegen komplexer als sie auf den ersten Blick erscheinen. Bei besonderer Komplexität des Themas oder außergewöhnlichen Umständen (Urlaub, Krankheit, etc.) ist eine längere Bearbeitungsfrist möglich. Bei Beschwerden über Zahlungsdienste nach dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) erfolgt die abschließende Stellungnahme längstens binnen 35 Tagen. 
  • Wir recherchieren bei uns im Haus. Wir sammeln und prüfen sämtliche relevanten Beweismittel und Informationen bezüglich der Beschwerde. Wir sprechen mit den betroffenen KollegInnen oder Fachabteilungen und holen deren Stellungnahmen und Gutachten ein. Dabei ist es uns wichtig, die Situation fair und objektiv zu beurteilen.
  • Unser Rechercheergebnis wird den zuständigen Stellen in der Bank Burgenland zur Entscheidung vorgelegt.
  • Kann die Bank Burgenland Ihren Forderungen nicht oder nicht vollständig nachkommen, wird unser Standpunkt hinsichtlich der Beschwerde eingehend erläutert. 

Sie haben die Möglichkeit, sich zur Weiterbearbeitung Ihrer Beschwerde an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle (AS-Stellen) zu wenden, insbesondere: 

  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft 

Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
Tel.: +43 (1) 505 42 98
office@bankenschlichtung.at
www.bankenschlichtung.at

  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (speziell für Fremdwährungskredite)

Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
Tel.: +43 (1) 890 63 11
office@verbraucherschlichtung.at
www.verbraucherschlichtung.or.at

  • Europäische Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen VerbraucherInnen und UnternehmerInnen in Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen

www.ec.europa.eu/consumers/odr/

Weitere Interessenvertretung:

  • Arbeiterkammer, Konsumentenberatung 

www.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz

Oder Sie können Ihre Beschwerde auch an unsere zuständige Aufsichtsbehörde FMA richten:

  • Finanzmarktaufsicht Verbraucherinformation & Beschwerdewesen

Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 249 59-3444 
www.fma.gv.at

Außerdem steht Ihnen auch die Einbringung einer zivilrechtlichen Klage offen.

Die Bank Burgenland wird an einem allenfalls eingeleiteten alternativen Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Alternative-Streitbeilegung-Gesetz teilnehmen, sofern nicht sachlich gerechtfertigte Gründe dagegen stehen.

Ihr Anliegen

  1. captcha