Gemeinschaftskonto

Gemeinschafts­konto

Gemeinsames Banking mit einem Gemeinschaftskonto

Ein Gemeinschaftskonto ist eine Art des Girokontos, das von zwei oder mehr Personen – etwa Partnern, Familienmitgliedern oder Wohngemeinschaften – gemeinsam geführt wird. Alle Kontoinhaber sind gleichberechtigt, haben Zugriff auf das Guthaben, können Einzahlungen vornehmen und Überweisungen tätigen. Es dient der vereinfachten Verwaltung gemeinsamer Ausgaben wie Miete oder Einkäufe.

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Besonderheiten des Gemeinschaftskontos

  • Mehr Transparenz für alle
    Wählen Sie aus unseren bestehenden Kontopaketen und teilen Sie es mit jemand ganz Besonderem, um den Überblick über gemeinsame Ausgaben zu behalten. Zu den Kontomodellen
  • Ihre persönliche Art des Teilens
    Alles gemeinsam entscheiden oder doch lieber unabhängig agieren? Je nach Vertragsgestaltung kann das Gemeinschaftskonto unterschiedlich abgewickelt werden.
  • Flexibilität im Alltag
    Mit 24/7 Zugriff auf Ihr Online Gemeinschaftskonto über Desktop oder in der Bank Burgenland App. Im Online Banking können Sie mühelos regelmäßige Zahlungen verwalten – immer mit Überblick und ganz einfach online.
    Mehr zu Online Banking & Apps
Gemeinschaftskonto

Wie kann ich ein Konto teilen?

Bei einem Gemeinschaftskonto lautet das Konto auf mehrere Personen. Diese sind Kontoinhaber und verfügen, je nach Vertragsgestaltung, über unterschiedliche Rechte.

 

„ODER“-Konto – Unabhängigkeit, aber gemeinsam

Jeder Inhaber kann allein und unabhängig über das Konto verfügen.

  • Unabhängigkeit, aber gemeinsam: Jeder Kontoinhaber kann allein und unabhängig über das Konto verfügen.
  • Keine Zustimmung notwendig: Jeder Kontoinhaber kann allein über das Geld verfügen, Überweisungen tätigen oder Bargeld abheben – rasch und ohne Formalitäten.
  • Hohe Flexibilät: Sehr flexibel, gängig für Partner- oder Haushaltskonten.
  • Gemeinsames Kündigen: Konten könnten nur gemeinsam von allen Kontoinhabern gekündigt werden.
  • Zugriff im Todesfall: Einen wesentlichen Vorteil haben ODER-Konten im Todesfall oder wenn einer der beiden Partner nicht mehr handlungsfähig ist: Der verbliebene Kontoinhaber hat nach wie vor vollen Zugriff auf das Konto. Alle Abbuchungen werden plangemäß vorgenommen.
  • Zeichnungsberechtigungen gemeinsam vergeben: Bei mehreren Kontoinhabern, müssen alle zustimmen, dass ein Zeichnungsberechtigter aufgenommen oder gelöscht wird. Zeichnungsberechtigte haben nur eingeschränkte Rechte und Berechtigungen.

Hinweis: Klassische Gemeinschaftskonten werden meist als ODER-Konto geführt.  

Beispiel

Sie haben ein gemeinsames Konto mit Ihrem Ehepartner, um Haushaltskosten darüber abzurechnen. Sowohl Sie, als auch Ihr Partner, können auf das Konto zugreifen und es ohne notwendige Einwilligung des anderen und unabhängig voneinander verwalten. Es benötigt keine Zustimmung von Abbuchungen, etc. durch die jeweils andere Person.

„UND“-Konto – für Ausnahmefälle angedacht

Handlungen sind nur möglich, wenn alle Kontoinhaber zustimmen. 

  • Zustimmung aller notwendig: Alle Kontoinhaber können nur gemeinsam über das Konto verfügen. Handlungen sind nur mit der Unterschrift oder Zustimmung aller Beteiligten möglich.
  • Geringe Flexibilität: Weniger flexibel, dient der Kontrolle und Sicherheit.
  • Einschränkungen bei Kündigung: Kündigung erfordert Zustimmung aller.
  • Keine Vergabe von Zeichnungsberechtigungen möglich
  • Kein Onlinebanking möglich

 

ACHTUNG: Abgrenzung zum Zeichnungsberechtigten

Im Vergleich zum Kontoinhaber existiert auch die Option einer Zeichnungsberechtigung, die sich deutlich in den Rechten unterscheidet. Nur der Kontoinhaber kann einen Zeichnungsberechtigten zusätzlich bestimmen oder widerrufen. Der Zeichnungsberechtigte darf wie ein Kontoinhaber auch über das Konto verfügen, ist hierbei jedoch eingeschränkt.

WICHTIG: Die Zeichnungsberechtigung erlischt mit Tod des Kontoinhabers.

Kontoinhaber

Zeichnungsberechtiger

Eröffnet das Konto und schließt das Konto (auch ohne Zustimmung des Zeichnungsberechtigten möglich)

Wird vom Kontoinhaber bestimmt; kann sich nicht selbst ernennen  

Hat alle Rechte am Konto und verfügt vollständig über das Konto

Kann über das Konto verfügen, aber mit Einschränkungen

Zeichnungsberechtigung erlischt bei Tod des Kontoinhabers

Debitkarte für Sie und Ihre Liebsten

Hier finden Sie einen Überblick über die Debitkarten-Leistungen eines Gemeinschaftskontos in Zusammenhang mit Ihrem ausgewählten Kontopaket:

Kontomodelle

Gemeinschaftskonto

Basic Konto

Keine Debitkarte inkludiert

Active Konto  

1 Karte inkludiert, jede weitere Karte ist kostenpflichtig

Clever Konto

1 Karte inkludiert,  jede weitere Karte ist kostenpflichtig

All in Konto

2 Karten inkludiert

Konto Karte Bank Burgenland

3 Schritte zum Gemeinschaftskonto

Termin in Wunschfiliale vereinbaren

Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen unverbindlichen Beratungstermin in einer Filiale in der Nähe oder bei Ihrem Wunsch-Betreuer.

Termin vereinbaren

Beratungsgespräch

Hier werden die Rahmenbedingungen besprochen und alles Relevante abgeklärt (Online Banking, Online Sparkonto, Bezahlverfahren, Daueraufträge, Lastschriften, ev. Gehaltsanweisungen, ev. Kontowechsel von Fremdbank). Eventuelle zusätzliche Ansparmöglichkeiten werden besprochen. Welche Unterlagen Sie mitnehmen sollten:

  • Legitimation (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
  • Kontaktdaten (Adresse/Meldezettel, Mobilnummer, Mail, Sozialversicherungsnummer)
  • Kontodaten und Umsatzübersicht der Fremdbank bei Kontowechsel, Kontodaten von vorhanden Sparkonten bei Kontowechsel

Unterzeichnung & Kontoeröffnung

Anschließend findet ein zweiter Termin zur Unterfertigung aller Unterlagen statt.

 

Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der Bank Burgenland ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung nicht ersetzen.

So einfach zum Gemeinschaftskonto wechseln

Komfort für Ihren Kontoumzug in 3 Schritten – wir unterstützen Sie beim Gratis-Wechselservice zur Bank Burgenland.

1. Kontowechsel-Formular

Online-Antrag ausfüllen und abschicken.

Zum Kontowechsel-Formular

 

2. Termine in der Filiale in Ihrer Nähe

Wir kontaktieren Sie nach Absenden des Online-Antrags für einen persönlichen Termin in einer Filiale in Ihrer Nähe. Dabei geben wir vorab alle wichtigen Informationen, wie beispielsweise welche notwendigen Dokumente für einen reibungslosen Umstieg zum Banktermin mitgenommen werden sollten.

 

3. Konto verfügbar

Nach den Terminen in unserer Filiale erledigen wir alle weiteren Schritte, sodass Sie schnellstmöglich Ihr Konto in Anspruch nehmen können.

Konto wechseln

Sie haben noch Fragen?

Nutzen Sie unseren Filialfinder, um Ihren passenden Ansprechpartner in Ihrer Nähe zu finden. Oder wenden Sie sich direkt mit Ihrem Anliegen online über unser Kontaktformular an uns. Wir melden uns schnellstmöglich zurück!

Kontakt aufnehmen

Frau und Mann im persönlichen Gespräch

Fragen und Antworten zum Gemeinschaftskonto

Beim Gemeinschaftskonto handelt es sich um ein Girokonto (oder ein Gehaltskonto), auf dem alle Kontoinhaberinnen zeichnungsberechtigt sind. Beispielsweise Ehepartner, (eingetragene) Partner oder WG- Freundinnen oder WG-Freunde.

Bei der Verfügungsberechtigung wird zwischen UND-Konten (alle Kontoverfüger müssen gemeinsam unterschreiben) und ODER-Konten (jeder kann alleine Abhebungen oder Überweisungen durchführen) unterschieden.

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