
Empfängerüberprüfung
Ihre Überweisungen werden jetzt noch sicherer – mit der Empfängerprüfung.
Empfängerüberprüfung
Seit April 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/886 für Echtzeit-Überweisungen in Euro innerhalb der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums. Das sind alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Ab 09.10.2025 wird bei jeder SEPA- und SEPA-Echtzeit-Überweisung die Empfänger-Überprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die angeführte Empfängerin bzw. der Empfänger und die IBAN dieser übereinstimmen.
Was ist die Empfänger-Überprüfung?
Mit 9. Oktober 2025 werden Ihre Überweisungen (SEPA und SEPA-Echtzeit) noch sicherer. Passt der Name der Empfängerin bzw. Empfängers nicht genau zur IBAN, erhalten Sie eine Warnung, bevor Sie die Überweisung freigeben.
- Vor jeder SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeit-Überweisung in Euro wird kostenfrei geprüft, ob IBAN und Name der Empfängerin bzw. des Empfängers (Kontoinhaberin oder Kontoinhaber) übereinstimmen.
- Diese Prüfung nennt man Empfänger-Überprüfung („Verification of Payee“).
- Die Empfänger-Überprüfung hilft, falsche Überweisungen und Betrug zu reduzieren.
Wie funktioniert die Empfänger-Überprüfung?
Die Empfänger-Überprüfung zeigt Ihnen, ob Name und IBAN zusammenpassen oder ob es einen Unterschied gibt. Der Zahler bzw. die Zahlerin erhält eine sofortige Rückmeldung über das Ergebnis, diese wird mit folgenden Wortlauten rückgemeldet:
Übereinstimmung
IBAN und Name passen zusammen. Ihre Angaben stimmen überein. Hier müssen Sie nichts weiter tun. Der angegebene Name der Zahlungsempfängerin bzw. Zahlungsempfänger stimmt mit dem Namen des Inhabers bzw. der Inhaberin überein.
Nahezu Übereinstimmung
IBAN und Name weichen leicht voneinander ab, Ihre Angaben stimmen teilweise überein. Sie erhalten die Nachricht: “Der angegebene Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers stimmt nahezu mit dem Namen der Inhaber:in überein. Meinten Sie: XXX?" Jetzt können Sie den Namen nochmals prüfen und aktualisieren, bevor Sie die Überweisung freigeben.
Keine Übereinstimmung
Bei IBAN und Name gibt es keine Übereinstimmung. Ihre Angaben stimmen nicht überein. Sie erhalten einen Warnhinweis: “Der angegebene Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers stimmt nicht mit dem Namen der Inhaberin/des Inhabers überein.“
Prüfen Sie die Rechnung, sowie Ihre Eingabe auf Tippfehler. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall den Empfänger bzw. die Empfängerin, um die Daten abzugleichen. Jetzt können Sie den richtigen Namen eingeben, bevor Sie die Überweisung freigeben oder sich entscheiden, die Überweisung abzubrechen, falls Sie einen Betrug vermuten. Die Autorisierung der Überweisung kann dazu führen, dass die Gelder einer falschen Person gutgeschrieben werden. In diesem Fall haben Sie keine Rückerstattungsrechte gegenüber Ihrer Bank.
Keine Durchführung
Die Empfänger-Überprüfung konnte nicht durchgeführt werden. Hier war die Überprüfung des Namens des Empfängers bzw. der Empfängerin der Überweisung nicht möglich. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
- Das Konto des Empfängers/der Empfängerin ist kein Zahlungs-Konto (sondern zum Beispiel ein Spar-Konto).
- Das Konto des Empfängers/der Empfängerin ist geschlossen.
- Der Service für die Überprüfung des Empfängers/der Empfängerin funktioniert aus technischen Gründen nicht.
- Die Bank des Empfängers/der Empfängerin unterstützt die Überprüfung (noch) nicht.
Funktioniert die Empfängerprüfung gerade nicht, kontaktieren Sie sicherheitshalber den Empfänger/die Empfängerin, um die Daten abzugleichen. Versuchen Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Empfänger-Überprüfung durchzuführen.
Ausnahmen von der Empfängerprüfung
Folgende Zahlungen sind von der Empfängerüberprüfung ausgenommen:
- Überweisungen außerhalb des EWR-Raums
- Überweisungen, die nicht in EUR durchgeführt werden
- SEPA-Lastschriften
- SEPA-Eilüberweisungen
- Überweisungen von/auf Konten, welche keine Zahlungskonten sind (z.B. Sparkonten, Kreditkonten)
- Firmen können bei Sammelaufträgen auf die Empfängerüberprüfung verzichten (Opt-Out)
- Eigenübertrag (Übertragung von Geldbeträgen zwischen Ihren eigenen Konten)
Was tun bei Fehlermeldungen?
Wenn Name und IBAN aufgrund der Empfängerüberprüfung nicht übereinstimmen, erhalten sie sofort eine Rückmeldung. In diesem Fall kann es vorkommen, dass Ihre Überweisung nicht sofort durchgeführt wird. Sie können die Überweisung trotzdem manuell freigeben.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Überweisung freigeben, deren Empfänger-Überprüfungs-Resultat keine vollständige Übereinstimmung von Empfänger-Name und Empfänger-IBAN ergeben hat, Sie aber nicht darauf reagiert haben, haftet die Bank nicht, wenn das Geld bei einem bzw, einer unbeabsichtigten Empfänger bzw. Empfängerin landet.
Folgende Szenarien sind möglich:
Warnhinweis: Keine Übereinstimmung.
Bei IBAN und Name gibt es keine Übereinstimmung. Ihre Angaben stimmen nicht überein.
Sie erhalten einen Warnhinweis: “Der angegebene Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers stimmt nicht mit dem Namen der Inhaberin/des Inhabers überein.“
Was können Sie tun?
- Prüfen Sie die Rechnung, sowie Ihre Eingabe auf Tippfehler.
- Kontaktieren Sie im Zweifelsfall den Empfänger bzw. die Empfängerin, um die Daten abzugleichen. Jetzt können Sie den richtigen Namen eingeben, bevor Sie die Überweisung freigeben oder sich entscheiden, die Überweisung abzubrechen, falls Sie einen Betrug vermuten.
Warnhinweis: Keine Durchführung.
Die Empfänger-Überprüfung konnte nicht durchgeführt werden. Hier war die Überprüfung des Namens des Empfängers bzw. der Empfängerin der Überweisung nicht möglich. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
- Das Konto des Empfängers/der Empfängerin ist kein Zahlungs-Konto (sondern zum Beispiel ein Spar-Konto).
- Das Konto des Empfängers/der Empfängerin ist geschlossen.
- Der Service für die Überprüfung des Empfängers/der Empfängerin funktioniert aus technischen Gründen nicht.
- Die Bank des Empfängers/der Empfängerin unterstützt die Überprüfung (noch) nicht.
Was können Sie tun?
- Funktioniert die Empfängerprüfung gerade nicht, kontaktieren Sie sicherheitshalber den Empfänger/die Empfängerin, um die Daten abzugleichen.
- Versuchen Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Empfänger-Überprüfung durchzuführen.
Sie haben noch Fragen?
Nutzen Sie unseren Filialfinder, um Ihren passenden Ansprechpartner in Ihrer Nähe zu finden, oder wenden Sie sich direkt mit Ihrem Anliegen online über unser Kontaktformular an uns. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!
Fragen und Antworten zur Empfängerüberprüfung
Seit April 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/886 für Echtzeit-Überweisungen in Euro innerhalb der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums. Das sind alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Ab 09.10.2025 wird bei jeder SEPA- und SEPA-Echtzeit-Überweisung die Empfänger-Überprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die angeführte Empfängerin bzw. der Empfänger und die IBAN dieser übereinstimmen.
Seit 09.01.2025 sind alle Banken in EUR-Ländern innerhalb des EWR (Europäischen Wirtschaftsraums) verpflichtet, SEPA-Echtzeit-Überweisungen zu empfangen. Banken müssen ihren Kundinnen und Kunden die Durchführung von SEPA-Echtzeit-Überweisungen ab 09.10.2025 aktiv anbieten und vor der Durchführung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeit-Überweisungen eine Empfänger-Überprüfung durchführen.
Sie können die Überweisung trotzdem freigeben.
Bitte beachten Sie aber: Wenn Sie eine Überweisung freigeben, deren Empfänger-Überprüfungs-Resultat keine vollständige Übereinstimmung von Empfänger-Name und Empfänger-IBAN ergeben hat, Sie aber nicht darauf reagiert haben, haftet die Bank nicht, wenn das Geld bei einer unbeabsichtigten Empfängerin oder einem Empfänger landet.
Zusätzlich zum Namen im Firmenbuch kann auch ein Alias-Name (Handelsname) definiert werden. Dieser fließt bei der Empfängerprüfung zusätzlich mit ein. Wenden Sie sich bitte hierzu direkt an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater. Zudem sind wir auch über die Telefonnummer +43 (0)50 1872 für Sie erreichbar.
Sie sehen das Ergebnis der Empfänger-Überprüfung direkt beim Ausfüllen Ihrer SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeit-Überweisung.
Nein. Wenn Sie Geldbeträge zwischen Ihren eigenen Konten übertragen, ist keine Empfängerüberprüfung nötig.
Folgende Zahlungen sind von der Empfängerüberprüfung ausgenommen:
- Überweisungen außerhalb des EWR-Raums
- Überweisungen, die nicht in EUR durchgeführt werden
- SEPA-Lastschriften
- SEPA-Eilüberweisungen
- Überweisungen von/auf Konten, welche keine Zahlungskonten sind (z.B. Sparkonten, Kreditkonten)
- Firmen können bei Sammelaufträgen auf die Empfängerüberprüfung verzichten (Opt-Out)