
Echtzeitüberweisung
Schnell und sicher Geld überweisen – mit SEPA Instant Payment.
SEPA Überweisung
Die SEPA-Echtzeitüberweisung (Instant Payment) ist eine schnelle, flexible und sichere Möglichkeit, Geld zu überweisen. Echtzeit-Überweisungen (SEPA) sind 24/7 an 365 Tagen im Jahr möglich. Mit dieser sofortigen Überweisung (sprich, innerhalb von ein paar Sekunden) überweisen Sie Geld an ein gewünschtes Konto innerhalb der EU oder dem EWR. Bei der Bank Burgenland können Sie die Echtzeitüberweisung ebenfalls nutzen und so in maximal 10 Sekunden Geld an ein anderes Konto im SEPA-Raum überweisen. Schnell, einfach und sicher.
Echtzeitüberweisung einfach erklärt
Die SEPA-Instant-Payment bietet die Möglichkeit EUR-Überweisungen bis zu einer Betragshöhe von € 100.000,- in wenigen Sekunden zu empfangen. Ab 09.10.2025 fällt dieses Betragslimit und mit der zusätzlich eingeführten Empfängerüberprüfung für SEPA-Überweisungen und SEPA-Instant-Payments wird der Zahlungsverkehr noch sicherer.
Voraussetzungen
Zahlung innerhalb des SEPA-Raums
Länder, die nicht den EUR als Währung haben, sind erst ab 09.01.2027 verpflichtet, Echtzeitüberweisungen anzunehmen.
Euro als Währung
Überweisungen müssen den Euro als Währung haben.
Ohne Betragslimit
Maximaler Betrag EUR 100.000,- pro Transaktion (ab 09.10.2025 ohne Betragslimit).
Vorteile
Rund um die Uhr möglich
Durchführung und Empfang einer SEPA-Instant-Payment ist rund um die Uhr an 365 Tagen möglich.
Keine zusätzlichen Gebühren
Bepreisung wie bei Standard SEPA-Überweisung
Erhöhte Sicherheit
Aufgrund der Empfängerüberprüfung und der Möglichkeit der Vergabe eines Limits für die SEPA-Instant Payment
3 Schritte zur Echtzeitüberweisung
Als Bank Burgenland Kundin oder Kunde können Sie über App und eBanking Echtzeitüberweisungen tätigen und diese auch empfangen.
So funktioniert es:
- Einloggen: Loggen Sie sich in Ihr Online Banking oder über Ihre Bank Burgenland App ein.
- Echtzeitüberweisung auswählen: Wählen Sie die Option „Inlands-/SEPA-Überweisung“ im Reiter ERWEITERT den Punkt „Echtzeitüberweisung“ aus. Ab spätestens 9.10.2025 besteht die Möglichkeit direkt bei der Erfassung des SEPA-Auftrages die Durchführung als Echtzeitüberweisung auszuwählen.
- Überweisungsdaten eingeben: Geben Sie die IBAN des Empfängers, den Empfängernamen, den Betrag, und den Verwendungszweck ein.
- Überweisung freigeben: Bestätigen Sie die Überweisung.
Der überwiesene Betrag ist somit sofort beim Empfänger verfügbar, sofern das Empfänger-Konto Echtzeitüberweisungen unterstützt. Die schnellen Überweisungen können z.B. für die Bezahlung von Rechnungen genutzt werden oder auch für Überweisungen an Bekannte. Herkömmliche Überweisungen benötigen bis zu einem Bankarbeitstag, bis das Geld beim Empfänger verbucht ist.
Eine Echtzeitüberweisung dauert maximal 10 Sekunden. Die Empfängerin bzw. der Empfänger sieht den überwiesenen Betrag also sofort in seiner Umsatzliste. Dies gilt rund um die Uhr, an 7 Tagen die Woche und 365 Tagen im Jahr.
Was ist die Empfänger-Überprüfung?
Mit 9. Oktober 2025 werden Ihre Überweisungen (SEPA und SEPA-Echtzeit) noch sicherer. Passt der Name der Empfängerin bzw. Empfängers nicht genau zur IBAN, erhalten Sie eine Warnung, bevor Sie die Überweisung freigeben.
- Vor jeder SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeit-Überweisung in Euro wird kostenfrei geprüft, ob IBAN und Name der Empfängerin bzw. des Empfängers (Kontoinhaberin oder Kontoinhaber) übereinstimmen.
- Diese Prüfung nennt man Empfänger-Überprüfung („Verification of Payee“).
- Die Empfänger-Überprüfung hilft, falsche Überweisungen und Betrug zu reduzieren.
Wie funktioniert die Empfänger-Überprüfung?
Die Empfänger-Überprüfung zeigt Ihnen, ob Name und IBAN zusammenpassen oder ob es einen Unterschied gibt. Der Zahler bzw. die Zahlerin erhält eine sofortige Rückmeldung über das Ergebnis, diese wird mit folgenden Wortlauten rückgemeldet:
Übereinstimmung
IBAN und Name passen zusammen. Ihre Angaben stimmen überein. Hier müssen Sie nichts weiter tun. Der angegebene Name der Zahlungsempfängerin bzw. Zahlungsempfänger stimmt mit dem Namen des Inhabers bzw. der Inhaberin überein.
Nahezu Übereinstimmung
IBAN und Name weichen leicht voneinander ab, Ihre Angaben stimmen teilweise überein. Sie erhalten die Nachricht: “Der angegebene Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers stimmt nahezu mit dem Namen der Inhaber:in überein. Meinten Sie: XXX?" Jetzt können Sie den Namen nochmals prüfen und aktualisieren, bevor Sie die Überweisung freigeben.
Keine Übereinstimmung
Bei IBAN und Name gibt es keine Übereinstimmung. Ihre Angaben stimmen nicht überein. Sie erhalten einen Warnhinweis: “Der angegebene Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers stimmt nicht mit dem Namen der Inhaberin/des Inhabers überein.“
Prüfen Sie die Rechnung, sowie Ihre Eingabe auf Tippfehler. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall den Empfänger bzw. die Empfängerin, um die Daten abzugleichen. Jetzt können Sie den richtigen Namen eingeben, bevor Sie die Überweisung freigeben oder sich entscheiden, die Überweisung abzubrechen, falls Sie einen Betrug vermuten. Die Autorisierung der Überweisung kann dazu führen, dass die Gelder einer falschen Person gutgeschrieben werden. In diesem Fall haben Sie keine Rückerstattungsrechte gegenüber Ihrer Bank.
Keine Durchführung
Die Empfänger-Überprüfung konnte nicht durchgeführt werden. Hier war die Überprüfung des Namens des Empfängers bzw. der Empfängerin der Überweisung nicht möglich. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
- Das Konto des Empfängers/der Empfängerin ist kein Zahlungs-Konto (sondern zum Beispiel ein Spar-Konto).
- Das Konto des Empfängers/der Empfängerin ist geschlossen.
- Der Service für die Überprüfung des Empfängers/der Empfängerin funktioniert aus technischen Gründen nicht.
- Die Bank des Empfängers/der Empfängerin unterstützt die Überprüfung (noch) nicht.
Funktioniert die Empfängerprüfung gerade nicht, kontaktieren Sie sicherheitshalber den Empfänger/die Empfängerin, um die Daten abzugleichen. Versuchen Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Empfänger-Überprüfung durchzuführen.
Ausnahmen von der Empfängerprüfung
Folgende Zahlungen sind von der Empfängerüberprüfung ausgenommen:
- Überweisungen außerhalb des EWR-Raums
- Überweisungen, die nicht in EUR durchgeführt werden
- SEPA-Lastschriften
- SEPA-Eilüberweisungen
- Überweisungen von/auf Konten, welche keine Zahlungskonten sind (z.B. Sparkonten, Kreditkonten)
- Firmen können bei Sammelaufträgen auf die Empfängerüberprüfung verzichten (Opt-Out)
Sie haben noch Fragen?
Nutzen Sie unseren Filialfinder, um Ihren passenden Ansprechpartner in Ihrer Nähe zu finden, oder wenden Sie sich direkt mit Ihrem Anliegen online über unser Kontaktformular an uns. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!

Fragen und Antworten zur Echtzeitüberweisung
Eine SEPA-Echtzeitüberweisung („Instant Payment“) ist eine Überweisung, die an jedem Kalendertag rund um die Uhr innerhalb weniger Sekunden (maximal 10 Sekunden) ausgeführt wird und am Empfängerkonto gutgeschrieben wird.
Diese können Sie bereits im Online Banking durchführen bzw. ab 9.10.2025 auf allen Kanälen, die Sie für eine SEPA-Überweisung bereits nutzen (z.B. Selbstbedienungsautomaten, Business-Banking).
Mit 09.10.2025 fällt das bisherige Betragslimit für Echtzeitzahlungen. Es besteht die Möglichkeit ein Tages- oder Transaktionslimit im Online Banking oder über Ihren Kundenbetreuer einzurichten, die nur für Echtzeitzahlungen relevant sind. Dieses Limit wird pro Konto festgelegt.
Aus Sicherheitsgründen werden wir ein Standardlimit pro Transaktion vergeben, welches wir Ihnen noch kommunizieren werden. Dieses kann jederzeit von Ihnen im Online Banking verändert werden. Hierzu gibt die Möglichkeit eines Transaktions- oder Tageslimits.
Zu beachten sind zusätzliche Limits, die mit der Bank vereinbart wurden (z.B. Betragsbegrenzungen im Online Banking, die bei jeder Transaktion geprüft werden).
Es kann in Ausnahmefällen passieren, dass eine Transaktion nicht in der vorgegebenen Zeit von 10 Sekunden abgeschlossen werden kann bzw. von dem Fremdinstitut abgelehnt wird. In diesen Fällen kann zu einem späteren Zeitpunkt die Transaktion nochmals beauftragt werden, bzw. es besteht auch die Möglichkeit einer SEPA-Überweisung.
Ab 09.10.2025 müssen alle Banken in Euro-Ländern das Senden und Empfangen von Echtzeitzahlungen anbieten. Die Nicht-Euro-Länder müssen den Empfang mit 09.01.2027 sicherstellen.
Als Kontoinhaberin oder Kontoinhaber können Sie überall, wo Sie SEPA-Überweisungen beauftragen können, auch SEPA-Echtzeitüberweisungen durchführen.
- Sendende und empfangende Bank sind im SEPA-Raum und Teilnehmer am SEPA Instant Payments Schema.
- Zugang zum eBanking oder zur App der Bank
- Überweisungswährung: EURO
Es kommen die gleichen Gebühren wie für SEPA-Überweisungen zur Anwendung.
Nachdem die Transaktion innerhalb von 10 Sekunden final abgewickelt sein muss und dem Zahlungsempfänger der Überweisungsbetrag zur Verfügung steht, kann eine Rückholung nur mit Zustimmung der Empfängerbank erfolgen. Wenden Sie sich gegebenenfalls bitte an Ihren Bankberater oder Ihre Bankberaterin.
Der Auftrag wird zur Gänze abgelehnt und wird nicht evident gehalten. Es besteht aber auch die Möglichkeit ihre Echtzeitzahlung mit einem Termin mit Uhrzeit zu versehen (z.B. nach einem erwarteten Eingang).
Die Geschwindigkeit der Zahlung ist für Betrüger reizvoll, da die Transaktion final abgewickelt wird und eine Rückholung nicht möglich ist.
Dazu einige Sicherheitshinweise:
- Es besteht die Möglichkeit eines individuellen Tages-/Transaktionslimits für Echtzeitzahlungen je Konto.
- Bei Links in E-Mails prüfen Sie bitte den Absender und den angeführten Link, bevor Sie diesem folgen.
- Niemals Links zu Login-Seiten via SMS oder WhatsApp folgen.
- Zahlungsdaten genau prüfen (Betrag, Empfänger-IBAN, …) und nur selbst erfasste Überweisungen/Kartentransaktionen bestätigen.
- Niemals pushTAN Aktivierungscodes (QR) an Dritte weitergeben (per Foto, Screenshot etc.)!
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bank niemals vertrauliche Daten von Ihnen erfragen würde – wie z.B. Passwörter, oder ähnliches.
Die Regelungen gelten nur für Zahlungskonten nach dem Zahlungsdienstegesetz 2018 und für Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Euro. Sie gelten nicht für Einlagenkonten, Finanzierungskonten oder Wertpapier-Depots.
Fragen und Antworten zur Empfängerüberprüfung
Seit April 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/886 für Echtzeit-Überweisungen in Euro innerhalb der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums. Das sind alle EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Ab 09.10.2025 wird bei jeder SEPA- und SEPA-Echtzeit-Überweisung die Empfänger-Überprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die angeführte Empfängerin bzw. der Empfänger und die IBAN dieser übereinstimmen.
Seit 09.01.2025 sind alle Banken in EUR-Ländern innerhalb des EWR (Europäischen Wirtschaftsraums) verpflichtet, SEPA-Echtzeit-Überweisungen zu empfangen. Banken müssen ihren Kundinnen und Kunden die Durchführung von SEPA-Echtzeit-Überweisungen ab 09.10.2025 aktiv anbieten und vor der Durchführung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeit-Überweisungen eine Empfänger-Überprüfung durchführen.
Sie können die Überweisung trotzdem freigeben.
Bitte beachten Sie aber: Wenn Sie eine Überweisung freigeben, deren Empfänger-Überprüfungs-Resultat keine vollständige Übereinstimmung von Empfänger-Name und Empfänger-IBAN ergeben hat, Sie aber nicht darauf reagiert haben, haftet die Bank nicht, wenn das Geld bei einer unbeabsichtigten Empfängerin oder einem Empfänger landet.
Zusätzlich zum Namen im Firmenbuch kann auch ein Alias-Name (Handelsname) definiert werden. Dieser fließt bei der Empfängerprüfung zusätzlich mit ein. Wenden Sie sich bitte hierzu direkt an Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater.
Sie sehen das Ergebnis der Empfänger-Überprüfung direkt beim Ausfüllen Ihrer SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeit-Überweisung.
Nein. Wenn Sie Geldbeträge zwischen Ihren eigenen Konten übertragen, ist keine Empfängerüberprüfung nötig.
Folgende Zahlungen sind von der Empfängerüberprüfung ausgenommen:
- Überweisungen außerhalb des EWR-Raums
- Überweisungen, die nicht in EUR durchgeführt werden
- SEPA-Lastschriften
- SEPA-Eilüberweisungen
- Überweisungen von/auf Konten, welche keine Zahlungskonten sind (z.B. Sparkonten, Kreditkonten)
- Firmen können bei Sammelaufträgen auf die Empfängerüberprüfung verzichten (Opt-Out)
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