
Gewinnfreibetrag 2025: Wie Sie ihn für sich nutzen & Steuern sparen
Die Selbstständigkeit kann sich anfühlen, als würden Sie mit tausend Bällen gleichzeitig jonglieren. Dabei fällt es oft besonders schwer, die Zukunftsvorsorge nicht aus den Augen zu verlieren. Mit dem Gewinnfreibetrag können Sie steuerlich profitieren, wenn Sie in bestimmte Wertpapiere oder Anlagegüter investieren.
Was ist der Gewinnfreibetrag?
Nach österreichischem Recht handelt es sich beim Gewinnfreibetrag um eine steuerliche Begünstigung, die im § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt ist. Diese Begünstigung gilt für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften.
Es gibt zwei Bestandteile des Gewinnfreibetrages:
- Grundfreibetrag: Dieser gilt für alle Steuerpflichtigen und wird automatisch berücksichtigt, Sie müssen sich also nicht darum kümmern.
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sind – wie der Name bereits verrät – Investitionen notwendig. Sie können diesen zusätzlich nutzen.
Für wen ist der Gewinnfreibetrag interessant?
Durch den Freibetrag können alle natürlichen Personen ihren Gewinn reduzieren, die betriebliche Einkünfte erzielen. Das gilt für Selbstständige sowie EPU, aber beispielsweise auch für Ärztinnen und Ärzte oder Anwältinnen und Anwälte, die ein Team beschäftigen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den Gewinnfreibeitrag zu nutzen.
Der Gewinnfreibetrag kann sowohl bei der Einnahmen-/Ausgabenrechnung, als auch durch die Bilanzierung ermittelt werden. Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften), beispielsweise OG oder KG, können Gesellschafterinnen und Gesellschafter den Freibetrag auf ihre Gewinnbeteiligung beanspruchen. Ausnahmen bilden Kapitalgesellschaften, beispielsweise GesmbHs oder Aktiengesellschaften – diese können ihn nicht nutzen.
Der automatische Grundfreibetrag 2025
Der sogenannte Grundfreibetrag wird bei der Einkommenssteuererklärung automatisch berücksichtigt. Sie müssen dafür keine Investition tätigen oder sonstige Voraussetzungen erfüllen. Seit 2024 wird der Grundfreibetrag pro Jahr in Höhe von 15 Prozent Ihrer Gewinne bis maximal € 33.000,-- angerechnet.
Insgesamt können Sie bis zu € 4.950,-- als Grundfreibetrag von der Steuer absetzen. Sollte Ihr Jahresgewinn unter € 33.000,-- liegen, verringert sich die Summe entsprechend. Außerdem steht der Grundfreibetrag jeder natürlichen Person nur einmal jährlich zu – auch, wenn Sie Gewinne aus mehreren Betrieben beziehen.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag 2025
Für Gewinne über € 33.000 können Sie zusätzlich den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen. Dafür müssen Sie in begünstigtes Anlagevermögen investieren, auf das wir gleich noch genauer eingehen. Den investitionsbedingten Freibetrag deklarieren Sie selbst in der Einkommenssteuererklärung.
Ähnlich zu den verschiedenen Steuersätzen je nach Einkommen, werden auch die Gewinnfreibeträge gestaffelt. Wenn Ihr Gewinn gewisse Grenzen übersteigt, verringert sich der investitionsbedingte Freibetrag für die Gewinnsumme darüber.
So werden die Gewinnfreibeträge berechnet:
- 15 Prozent bis zu einem Gewinn von € 33.000,-- als automatischer Grundfreibetrag.
- 13 Prozent für die folgenden € 145.000,--.
- 7 Prozent für die nächsten € 175.000,--.
- 4,5 Prozent für weitere € 230.000,--.
Gewinne über € 583.000 werden für den Gewinnfreibetrag nicht mehr berücksichtigt. Maximal können Sie also einen Freibetrag von € 46.400 pro Jahr nutzen. Eine schöne Steuerersparnis, auf die Sie nicht verzichten sollten!
3 Beispiele für den Gewinnfreibetrag 2025
In der folgenden Tabelle finden Sie Beispiele, wie Gewinnfreibeiträge 2025 berechnet werden:
Gewinn gesamt | € 100.000,-- | € 300.000,-- | € 600.000,-- |
|---|---|---|---|
Grundfreibetrag bis | € 4.950,-- | € 4.950,-- | € 4.950,-- |
Gewinnfreibetrag ab € 33.000,-- | € 8.710,-- | € 27.390,-- | € 41.450,-- |
Gewinnfreibetrag gesamt | € 13.660,-- | € 32.340,-- | € 46.400,-- |
Gewinn nach Abzug der Freibeträge | € 86.340,-- | € 267.660,-- | € 553.600,-- |
Ihren persönlichen Gewinnfreibetrag berechnen
In welcher Höhe Sie den Gewinnfreibetrag beanspruchen können, hängt also von Ihrem Jahresgewinn ab. Sie müssen den Betrag aber nicht selbst berechnen – denn das kann durch die verschiedenen Staffelungen durchaus kompliziert werden.
Nutzen Sie einfach unseren Rechner, um Ihren Gewinnfreibetrag frühzeitig zu ermitteln. Denn dafür müssen Sie rechtzeitig investieren: spätestens bis Jahresende! Bevor Sie investieren, ist außerdem eine Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung empfehlenswert.
Wichtige Kriterien für Investitionen beachten
Nicht jede Anlage ist für den Gewinnfreibetrag geeignet – der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist an den Kauf oder die Produktion bestimmter Wirtschaftsgüter gebunden. Die Voraussetzungen werden in § 14 des Einkommenssteuergesetzes definiert. Die Wirtschaftsgüter müssen:
- neue, abnutzbare und körperliche Wirtschaftsgüter sein und
- eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und
- einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet sein.
Beispiele für nicht begünstigte Investitionen sind unter anderem PKW und Kombi – es sei denn, Sie betreiben zum Beispiel eine Fahrschule oder ein Taxi-Unternehmen. Auch gebrauchte und sofort abgesetzte Wirtschaftsgüter sind nicht abzugsfähig.

Wie kann ich Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag nutzen?
Es gibt einige Fonds, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geeignet sind. Oft werden diese, aufgrund des Paragrafen im Einkommenssteuergesetz, als „§ 14-Fonds“ bezeichnet. Diese Fonds erfüllen die gesetzlichen Auflagen für eine steuerlich wirksame Veranlagung. Wertpapiere müssen Sie mindestens vier Jahre behalten, danach können Sie diese jedoch nach Belieben und ohne Nachversteuerung verkaufen.
Damit stellen Wertpapiere eine besonders einfache und verlässliche Möglichkeit dar, die Steuerreduktion zu nutzen. Bei entsprechend deklarierten § 14-Fonds können Sie sicher sein, dass Ihre Anlage berücksichtigt wird.
Gewinnfreibetrag – kostenlose Wertpapier-Liste herunterladen
Fordern Sie die unsere Liste mit ausgewählten Wertpapieren als ersten Überblick an und erhalten Sie diese kostenlos per E-Mail zugeschickt. Gerne finden wir im Anschluss in einem persönlichen Beratungsgespräch die passende Fonds und Anleihen für Ihren Bedarf.

Achtung Fristen!
Die Investition muss bis spätestens 31.12.2025 erfolgen! Denken Sie also rechtzeitig daran, Ihren Gewinnfreibetrag zu investieren. Wertpapiere sollten Sie jedenfalls noch vor Weihnachten kaufen.
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Von der Berechnung bis zu Ihrer Anlage in passende Wertpapiere: Wir unterstützen Sie gerne dabei, den Gewinnfreibetrag optimal zu nutzen. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin, um mit Ihrer Geldanlage Steuern zu sparen.
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