Neusiedler See

TBSZ

Tartós Befektetési Számla

Zweisprachige Beratung

Ursprung der TBSZ-Initiative

Die TBSZ (Tartós Befektetési Számla) wurde eingeführt, um mittel- bis langfristige Investitionen in Ungarn zu fördern und die Sparquote der Bevölkerung zu erhöhen.

Diese Initiative wurde von der ungarischen Regierung ins Leben gerufen, um Bürgern und Stiftungen steuerliche Anreize für längerfristige Investitionen zu bieten. Dies geschah als Antwort auf die Notwendigkeit, die Kapitalbildung und die finanzielle Stabilität der ungarischen Haushalte zu stärken.

Die Bank Burgenland hat diese Initiative übernommen und bietet seitdem attraktive TBSZ-Konten für ihre ungarischen Kunden an. In mehreren Standorten unserer Bank bieten wir die Beratung auch in ungarischer Sprache an.

Peter Nagy

Peter Nagy

EIP®, EFPA ESG Advisor®

Kundenberater

Sprachen: Deutsch, Ungarisch, Englisch

Wie funktionieren TBSZ-Konten?

Das Hauptziel der TBSZ-Konten ist es, langfristiges Sparen und Investieren zu belohnen. Durch steuerliche Vorteile werden ungarische Anleger motiviert, ihre Gelder über einen längeren Zeitraum zu investieren, was zur Stabilisierung und zum Wachstum des Finanzmarktes beiträgt. Gleichzeitig erhalten die Anleger die Möglichkeit, ihre Ersparnisse effektiver zu verwalten und höhere Renditen zu erzielen.

Welche Laufzeit ist für die TBSZ nötig?

Die Vertragsdauer lässt sich in zwei Teile gliedern:

  1. ein Ansparzeitraum und 
  2. ein Anlagezeitraum

Der  Ansparzeitraum ist das Kalenderjahr der Kontoeröffnung, in dem der Inhaber des TBSZ-Kontos seine Ersparnisse auf das TBSZ-Konto einzahlen kann. In jedem Fall dauert er bis zum letzten Tag des Kalenderjahres, in dem das Konto eröffnet wurde. 

Zahlungen auf das TBSZ-Konto können ausschließlich im Kalenderjahr der Kontoeröffnung erfolgen. Zusätzlich zu dem für die Kontoeröffnung erforderlichen Mindestbetrag von 25.000 HUF (oder dem entsprechenden Betrag in Fremdwährung), der für die Kontoeröffnung erforderlich ist, können im Kalenderjahr der Kontoeröffnung weitere Mittel – in einer Summe oder in Raten – zu Anlagezwecken eingezahlt werden.

Was kann im Anlagezeitraum gemacht werden?

Nach Ablauf des Ansparzeitraums beginnt der Anlagezeitraum am 1. Januar des folgenden Kalenderjahres.

Nach drei bzw. fünf Kalenderjahren ändern sich die steuerlichen Grundlagen stark. Dabei bleiben Sie völlig flexibel. Wenn es unerwartete Umstände erfordern, können Sie jederzeit Geld vom Konto abheben. Sie müssen sich auch nicht zu Beginn festlegen, wie lange Ihre Anlagedauer sein soll.

Während des Anlagezeitraums können keine weiteren Zahlungen auf das TBSZ-Konto erfolgen, eine Wertsteigerung ist nur durch Gutschrift von Zinsen oder Erträgen möglich.

Wenn die oben genannten Bedingungen eingehalten werden, ist es möglich, jedes Jahr ein neues TBSZ abzuschließen.

Wenn innerhalb von drei Kalenderjahren nach Ablauf des Ansparzeitraums Gelder vom TBSZ-Konto abgebucht werden, wird das TBSZ-Konto automatisch gekündigt und auf den bis dahin auf dem TBSZ-Konto erzielten Ertrag ist eine Steuer von 15 % zu zahlen.

Am Ende des dreijährigen Anlagezeitraums, stehen dem Kontoinhaber folgende Optionen zur Verfügung:

  1. Den gesamten Betrag vom Konto abheben und die auf 10 % reduzierte Steuer auf die Zinsen oder die Rendite der gesamten Anlage zahlen. Durch die Auszahlung des gesamten Betrages wird das TBSZ-Konto gekündigt.
  2. Teilweise Auszahlung des auf dem TBSZ-Konto registrierten Betrags bei gleichzeitiger Beibehaltung des TBSZ-Kontos. Im Falle einer Teilauszahlung verlängert sich die Laufzeit des nicht ausbezahlten Betrags (mindestens 25.000 HUF) um weitere zwei Jahre und das TBSZ-Konto bleibt „lebendig“. Auf die Rendite proportional zur zurückgezogenen (nicht verlängerten) Investition ist eine Steuer von 10 % zu entrichten.
  3. Den auf dem TBSZ-Konto registrierten Gesamtbetrag (Verlängerung der Verpflichtung) für weitere 2 Jahre behalten und nach Ablauf der 5-Jahres-Verpflichtung die Steuerbefreiung wählen, wie folgt beschrieben.

Viertes und fünftes Verpflichtungsjahr

Wenn der Inhaber des TBSZ-Kontos im vierten oder fünften Jahr eine Auszahlung veranlasst, wird das TBSZ-Konto automatisch gekündigt und es ist eine (vergünstigte) Steuer von 10 % auf die Kapitalrendite zu zahlen.

Nach Ablauf von fünf Jahren können Sie die Anlage und ihre Erträge teilweise oder vollständig steuerfrei entnehmen oder im Rahmen eines neuen Vertrags reinvestiert werden.

Es besteht auch nach Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist die Möglichkeit, den auf dem TBSZ-Konto registrierten Betrag teilweise abzuheben und gleichzeitig das TBSZ-Konto zu behalten. Im Falle einer teilweisen Wiederanbindung muss der auf der TBSZ gehaltene Betrag mindestens 25.000 HUF betragen.

Beispiel zur Veranschaulichung

Nehmen wir an, Frau Kovács eröffnet im Jahr 2024 ein TBSZ-Konto bei der Bank Burgenland und investiert 1.000.000 HUF in verschiedene Aktien und Fonds.

Die TBSZ-Konten haben eine fünfjährige Laufzeit, die in zwei Phasen unterteilt ist. In den ersten drei Jahren kann Frau Kovács ihre Anlage nur mit einer 15%igen Steuer auf die Gewinne auflösen.

Nach den ersten drei Jahren und bis zum Ende des fünften Jahres wird die Steuer auf 10% reduziert. Bleibt Frau Kovács jedoch die vollen fünf Jahre investiert, sind ihre Gewinne komplett steuerfrei.

Angenommen, ihre Anlage hat bis 2029 einen Wertzuwachs von 50%, also 500.000 HUF. Wenn Frau Kovács ihre Anlage nach fünf Jahren auflöst, zahlt sie keine Steuern auf die Gewinne und erhält den vollen Betrag von 1.500.000 HUF zurück. Oder bleibt investiert.

Bitte beachten Sie: Eine Veranlagung in Finanzinstrumente kann zu erheblichen Verlusten führen.

Steuerlicher Unterschied zu kurzfristigen Anlagen

Der Hauptunterschied zwischen einem TBSZ-Konto und einer kurzfristigen Geldanlage liegt in der steuerlichen Behandlung der Gewinne. Kurzfristige Anlagen, die weniger als drei Jahre gehalten werden, unterliegen der regulären Kapitalertragssteuer in Ungarn von 15%.

Im Gegensatz dazu profitieren TBSZ-Konten von einer gestaffelten Steuerermäßigung:

  • 15% in den ersten drei Jahren
  • 10% in den folgenden zwei Jahren
  • und 0% nach fünf Jahren.

Dies bietet einen erheblichen Anreiz, das Geld langfristig anzulegen und von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Vorteile für Stiftungen und Privatpersonen

Für in Ungarn steuerpflichtige Privatpersonen und Stiftungen bietet das TBSZ-Konto eine hervorragende Möglichkeit, ihre finanziellen Ziele zu erreichen.

Die langfristige Steuerfreiheit nach fünf Jahren maximiert die Nettorendite und ermöglicht eine effizientere Vermögensverwaltung. Durch die Nutzung der TBSZ-Konten können Anleger nicht nur ihre Steuerlast minimieren, sondern auch zu einer stabilen und wohlhabenden Zukunft beitragen.

Das TBSZ-Konto bei der Bank Burgenland ist eine hervorragende Option für ungarische Steuerzahler, die langfristige finanzielle Stabilität und Wachstumschancen suchen. Es bietet signifikante steuerliche Vorteile und fördert eine langfristige Anlagestrategie. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Ersparnisse effektiv zu verwalten und von steuerlichen Erleichterungen zu profitieren.

Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der Bank Burgenland ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtige Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater).

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