Gewinnfreibetrag 2025 nutzen und Steuern sparen

Der durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben ermittelte Gewinn ist in der Regel noch nicht der endgültige zu versteuernde Gewinn. Unternehmer können noch zusätzlich den Gewinnfreibetrag steuermindernd geltend machen.

Gewinnfreibetrag 2025 berechnen

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Beim Gewinnfreibetrag handelt es sich um eine Betriebsausgabe, die den zu versteuernden Gewinn und damit die zu zahlende Steuer reduziert. Diese steuerliche Begünstigung gilt für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Die Regelung ist im § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) festgehalten.

Der Gewinnfreibetrag untergliedert sich in zwei Teile:

  • Automatischer Grundfreibetrag: Dieser gilt für alle Steuerpflichtigen und wird automatisch bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Sie müssen sich also nicht darum kümmern.
  • Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Für Gewinne über € 33.000 können Sie zusätzlich diese Form des Gewinnfreibetrags für sich nutzen und in begünstigtes Anlagevermögen investieren.

Für wen eignet sich der Gewinnfreibetrag?

  • Natürliche Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen, unter anderem: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
  • Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) – etwa OG oder KG – können Gesellschafterinnen und Gesellschafter den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen.

Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag 2025 in Österreich?

Für das Geschäftsjahr 2025 beträgt der Gewinnfreibetrag maximal € 46.400.

Gewinnfreibetrag 2025 berechnen

Firmenkunden im Gespräch in einem Büro

Automatischer Grundfreibetrag

Bis zu einem Gewinn von € 33.000 wird der automatische Grundfreibetrag ohne Investitionserfordernis einmal im Jahr berücksichtigt – das sind bis zu 15% des Unternehmensgewinns (maximal € 4.950). Sie müssen dafür keine Investition tätigen oder sonstige Voraussetzungen erfüllen.

Insgesamt können Sie bis zu € 4.950,-- als Grundfreibetrag von der Steuer absetzen. Sollte Ihr Jahresgewinn unter € 33.000,-- liegen, verringert sich die Summe entsprechend.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Hat Ihr Unternehmen 2025 einen höheren Gewinn als € 33.000 erwirtschaftet, kommt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zur Anrechnung.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist wie folgt gestaffelt:

  • für die nächsten € 145.000 sind 13 Prozent begünstigt
  • für die nächsten € 175.000 sind 7 Prozent begünstigt
  • für weitere € 230.000 sind 4,5 Prozent begünstigt

Gewinne größer als € 583.000 werden im Gewinnfreibetrag nicht mehr berücksichtigt. Sie können also in Summe Ihren Gewinn durch den Kauf begünstigter Anlagegüter um maximal € 46.400 reduzieren.

Im Gegensatz zum Grundfreibetrag, der in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt wird, muss der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag selbst - oder durch den Steuerberater - erklärt werden.

Voraussetzungen für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Nicht jede Anlage ist für den Gewinnfreibetrag geeignet – der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist an den Kauf oder die Produktion bestimmter Wirtschaftsgüter gebunden. Die Voraussetzungen werden in § 14 des Einkommenssteuergesetzes definiert. Die Wirtschaftsgüter müssen:

  • neue, abnutzbare und körperliche Wirtschaftsgüter sein und
  • eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und
  • einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet sein.

Achtung Fristen!

Die Investition muss bis spätestens 31.12.2025 erfolgen! Denken Sie also rechtzeitig daran, Ihren Gewinnfreibetrag zu investieren. Wertpapiere sollten Sie jedenfalls noch vor Weihnachten kaufen.

Welche Wertpapiere kann ich für den Gewinnfreibetrag nutzen?

Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gelten unterschiedlichste Fonds und Anleihen nach Paragraf 10 Einkommensteuergesetz als geeignet und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen für eine steuerlich wirksame Anlage.

Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapieren neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt.

Fondsmanagement

Gewinnfreibetrag: Welche Fristen gelten bei Wertpapieren?

Die Wertpapiere müssen in diesem Jahr auf Ihrem Depot eingebucht sein. Als spätesten Zeitpunkt für den Kauf der begünstigten Wertpapiere sollten Sie sich den 23.12.2025 vormerken. Und denken Sie daran: Das Wertpapier muss eine Mindestrestlaufzeit von vier Jahren haben.

Kommen Sie zu uns und besprechen Ihre Situation in aller Ruhe mit unseren Beraterinnen und Beratern.

Beratung vereinbaren

Chancen & Risiken

Mögliche Wertsteigerung

Durch das Investieren in aussichtsreiche Branchen kann sich Ihr Geld vermehren.

Chance auf erhöhten Gewinnfreibetrag

Sie können bei entsprechenden Investitionen Ihren Freibetrag auf bis zu 46.400 Euro erhöhen.

Rücklagen bilden

Sie bilden steuerlich vergünstigte Rücklagen, wenn Sie bestimmte Wirtschaftsgüter kaufen oder herstellen.

Risiko von Kursschwankungen

Die Kurse von Wertpapieren können aufgrund verschiedener Einflussfaktoren stark schwanken.

Änderungsvorbehalte

Bei rechtlichen oder gesetzlichen Änderungen können sich Auswirkungen in der steuerlichen Behandlung ergeben.

Verlust von Kapital möglich

Kapitalverlust ist eine mögliche Folge von Investitionen am Kapitalmarkt.

Viktoria Karner

Karner Viktoria

EFA®, EFPA ESG Advisor®

Kundenberaterin

Sprache: Deutsch

Fragen und Antworten zum Gewinnfreibetrag

  • Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbstständige Arbeit, etc.)
  • Bei Mitunternehmerschaften (z.B. OG, KG) können die Gesellschafter den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen.

Der Freibetrag kann unabhängig davon beansprucht werden, ob Sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln.

Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der Bank Burgenland ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtige Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater).

Wir sind auch in Ihrer Nähe.