
Gewinnfreibetrag
Gewinnfreibetrag 2025 nutzen und Steuern sparen
Der durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben ermittelte Gewinn ist in der Regel noch nicht der endgültige zu versteuernde Gewinn. Unternehmer können noch zusätzlich den Gewinnfreibetrag steuermindernd geltend machen.
Gewinnfreibetrag 2025 berechnenWas ist der Gewinnfreibetrag?
Beim Gewinnfreibetrag handelt es sich um eine Betriebsausgabe, die den zu versteuernden Gewinn und damit die zu zahlende Steuer reduziert. Diese steuerliche Begünstigung gilt für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften. Die Regelung ist im § 10 Einkommensteuergesetz (EStG) festgehalten.
Der Gewinnfreibetrag untergliedert sich in zwei Teile:
- Automatischer Grundfreibetrag: Dieser gilt für alle Steuerpflichtigen und wird automatisch bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Sie müssen sich also nicht darum kümmern.
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Für Gewinne über € 33.000 können Sie zusätzlich diese Form des Gewinnfreibetrags für sich nutzen und in begünstigtes Anlagevermögen investieren.
Für wen eignet sich der Gewinnfreibetrag?
- Natürliche Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen, unter anderem: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
- Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) – etwa OG oder KG – können Gesellschafterinnen und Gesellschafter den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen.
Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag 2025 in Österreich?
Für das Geschäftsjahr 2025 beträgt der Gewinnfreibetrag maximal € 46.400.

Automatischer Grundfreibetrag
Bis zu einem Gewinn von € 33.000 wird der automatische Grundfreibetrag ohne Investitionserfordernis einmal im Jahr berücksichtigt – das sind bis zu 15% des Unternehmensgewinns (maximal € 4.950). Sie müssen dafür keine Investition tätigen oder sonstige Voraussetzungen erfüllen.
Insgesamt können Sie bis zu € 4.950,-- als Grundfreibetrag von der Steuer absetzen. Sollte Ihr Jahresgewinn unter € 33.000,-- liegen, verringert sich die Summe entsprechend.
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Hat Ihr Unternehmen 2025 einen höheren Gewinn als € 33.000 erwirtschaftet, kommt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zur Anrechnung.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist wie folgt gestaffelt:
- für die nächsten € 145.000 sind 13 Prozent begünstigt
- für die nächsten € 175.000 sind 7 Prozent begünstigt
- für weitere € 230.000 sind 4,5 Prozent begünstigt
Gewinne größer als € 583.000 werden im Gewinnfreibetrag nicht mehr berücksichtigt. Sie können also in Summe Ihren Gewinn durch den Kauf begünstigter Anlagegüter um maximal € 46.400 reduzieren.
Im Gegensatz zum Grundfreibetrag, der in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt wird, muss der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag selbst - oder durch den Steuerberater - erklärt werden.
Voraussetzungen für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
Nicht jede Anlage ist für den Gewinnfreibetrag geeignet – der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist an den Kauf oder die Produktion bestimmter Wirtschaftsgüter gebunden. Die Voraussetzungen werden in § 14 des Einkommenssteuergesetzes definiert. Die Wirtschaftsgüter müssen:
- neue, abnutzbare und körperliche Wirtschaftsgüter sein und
- eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und
- einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet sein.
Achtung Fristen!
Die Investition muss bis spätestens 31.12.2025 erfolgen! Denken Sie also rechtzeitig daran, Ihren Gewinnfreibetrag zu investieren. Wertpapiere sollten Sie jedenfalls noch vor Weihnachten kaufen.
Welche Wertpapiere kann ich für den Gewinnfreibetrag nutzen?
Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gelten unterschiedlichste Fonds und Anleihen nach Paragraf 10 Einkommensteuergesetz als geeignet und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen für eine steuerlich wirksame Anlage.
Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapieren neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt.

Gewinnfreibetrag: Welche Fristen gelten bei Wertpapieren?
Die Wertpapiere müssen in diesem Jahr auf Ihrem Depot eingebucht sein. Als spätesten Zeitpunkt für den Kauf der begünstigten Wertpapiere sollten Sie sich den 23.12.2025 vormerken. Und denken Sie daran: Das Wertpapier muss eine Mindestrestlaufzeit von vier Jahren haben.
Kommen Sie zu uns und besprechen Ihre Situation in aller Ruhe mit unseren Beraterinnen und Beratern.
Chancen & Risiken
Mögliche Wertsteigerung
Durch das Investieren in aussichtsreiche Branchen kann sich Ihr Geld vermehren.
Chance auf erhöhten Gewinnfreibetrag
Sie können bei entsprechenden Investitionen Ihren Freibetrag auf bis zu 46.400 Euro erhöhen.
Rücklagen bilden
Sie bilden steuerlich vergünstigte Rücklagen, wenn Sie bestimmte Wirtschaftsgüter kaufen oder herstellen.
Risiko von Kursschwankungen
Die Kurse von Wertpapieren können aufgrund verschiedener Einflussfaktoren stark schwanken.
Änderungsvorbehalte
Bei rechtlichen oder gesetzlichen Änderungen können sich Auswirkungen in der steuerlichen Behandlung ergeben.
Verlust von Kapital möglich
Kapitalverlust ist eine mögliche Folge von Investitionen am Kapitalmarkt.
Fragen und Antworten zum Gewinnfreibetrag
- Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbstständige Arbeit, etc.)
- Bei Mitunternehmerschaften (z.B. OG, KG) können die Gesellschafter den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen.
Der Freibetrag kann unabhängig davon beansprucht werden, ob Sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln.
Als Basis für die Berechnung des Freibetrags gilt der Gesamtgewinn Ihres Unternehmens aus dem vorherigen Geschäftsjahr. Der Gewinnfreibetrag berechnet sich dabei wie folgt:
- für die nächsten EUR 145.000 der Bemessungsgrundlage 13%,
- für die nächsten EUR 175.000 der Bemessungsgrundlage 7%,
- für die nächsten EUR 230.000 der Bemessungsgrundlage 4,5%
Berechnen Sie Ihren Freibetrag im Gewinnfreibetragsrechner.
- Der Grundfreibetrag steht ohne weitere Voraussetzungen zu.
- Begünstigte Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sind körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren sowie Wertpapiere iSd § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988, wenn sie ab der Anschaffung mindestens vier Jahre dem Betrieb gewidmet werden.
- Nicht begünstigte Wirtschaftsgüter sind PKW und Kombi, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge und Taxis, gebrauchte Wirtschaftsgüter und sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter.
- Der Gewinnfreibetrag steht mit steigenden Gewinnen staffelweise reduziert zu und beträgt für
- Gewinne bis zu 33.000 Euro: 15%
- die nächsten 175.000 Euro: 7%,
- die nächsten 230.000 Euro: 4,5%.
- Für Gewinne über 583.000 Euro (vor dem 1. Jänner 2024 beginnende Wirtschaftsjahre: 580.000 Euro) steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.
Der maximale Euro-Betrag für den investitionsbedingten Freibetrag variiert von Jahr zu Jahr. 2024 lag er bei maximal EUR 46.400.
Nein. Als einzige Voraussetzung gilt, dass Sie eine natürliche Person sind, die Einkünften aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielt (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbstständige Arbeit).
Unter bestimmten Bedingungen: Ja. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden (§ 134 Abs. 2 BAO). Wenn ein Unternehmen von einer steuerlichen Vertreterin oder einem steuerlichen Vertreter vertreten wird, hat es für die Einreichung der Steuererklärung in der Regel länger Zeit.
Der Gewinnfreibetrag unterteilt sich in den Grundfreibetrag und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
Grundfreibetrag | Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag |
|---|---|
Für Gewinne bis EUR 33.000 | Für Gewinnanteile über EUR 33.000, kein Anspruch für Pauschalierer |
Keine Anschaffung notwendig | Voraussetzung ist die Anschaffung von abnutzbaren körperlichen |
Automatische Berücksichtigung | Nachweis in der Steuererklärung notwendig |
Der Gewinnfreibetrag ist in der Beilage E1a zur Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Die Einkommensteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen (§ 134 Abs. 1 BAO).
Beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Kombination mit der Anschaffung von Wertpapieren müssen diese zudem im aktuellen Jahr auf Ihrem Depot eingebucht sein. Kontaktieren Sie unsere Experten, um sich hierzu individuell beraten zu lassen.
In dem man einen fixen Betrag monatlich in einen GFB-Investmentfonds anspart, kann man den „Sockelbetrag“ bequem und regelmäßig investieren. So kann man auch von den Volatilitäten am Markt mittels „Cost-Average-Effects“ profitieren, Sollte zum Ende des Jahres klar werden, dass es noch weiteren Investitionsbedarf gibt, kann man die Differenz einmalig zukaufen. Nach 4 Jahren kann die Veranlagung ins Privatvermögen übergehen.
Unsere Empfehlung ist es, die Berechnung direkt von Ihrem Steuerberater durchzuführen und diese nicht selbst vorzunehmen.


