

Was ist der Gewinnfreibetrag?
Beim Gewinnfreibetrag handelt es sich um eine Betriebsausgabe, die den zu versteuernden Gewinn und damit die zu zahlende Steuer reduziert. Der Gewinnfreibetrag ist für alle natürlichen Personen interessant, die betriebliche Einkünfte erzielen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gewinn durch eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder durch die Bilanzierung ermittelt wird.
Eine natürliche Person mit betrieblichen Einkünften kann Anwalt, Arzt oder Apotheker sein. Oder auch der Kaufmann um die Ecke oder der Handwerker. Der Gewinnfreibetrag kann hingegen nicht von einer Kapitalgesellschaft genutzt werden. Das ist zum Beispiel eine GesmbH oder Aktiengesellschaft.
Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen:
- Grundfreibetrag
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag 2024 in Österreich?
Für das Geschäftsjahr 2024 beträgt der Gewinnfreibetrag maximal 46.400 Euro.
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Der Grundfreibetrag
Für Gewinne im Jahr 2024 bis € 33.000 steht der Grundfreibetrag in Höhe von 15 Prozent, also € 4.950 zu. Er wurde im Vergleich zu 2023 um 10 Prozent erhöht. Um Ihren steuerpflichtigen Gewinn durch den Grundfreibetrag zu reduzieren, ist keine Anschaffung nötig. Bei der Steuererklärung wird dieser Betrag außerdem automatisch berücksichtigt.

Der Grundfreibetrag steht nur einmal pro Jahr zu; auch wenn Sie mehrere Betriebe mit Gewinn besitzen.
Was ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag?
Hat Ihr Unternehmen 2024 einen höheren Gewinn als € 33.000 erwirtschaftet, kommt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zur Anrechnung.
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist wie folgt gestaffelt:
- für die nächsten € 145.000 sind 13 Prozent begünstigt
- für die nächsten € 175.000 sind 7 Prozent begünstigt
- für weitere € 230.000 sind 4,5 Prozent begünstigt
Gewinne größer als € 583.000 werden im Gewinnfreibetrag nicht mehr berücksichtigt. Sie können also in Summe Ihren Gewinn durch den Kauf begünstigter Anlagegüter um maximal € 46.400 reduzieren.
Im Gegensatz zum Grundfreibetrag, der in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt wird, muss der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag selbst - oder durch den Steuerberater - erklärt werden.
Was ist das begünstigte Anlagevermögen?
In §14 des Einkommensteuergesetzes finden Sie die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:
- Es muss sich um neue, abnutzbare und körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln.
- Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer muss mindestens vier Jahre betragen.
- Das oder die Wirtschaftsgüter müssen einem inländischen Betrieb zugeordnet sein.
- Und bestimmte Wertpapiere, die in § 14 Abs 7 Ziffer 4 genannt sind.
Welche Fristen gelten bei Wertpapieren, um den Gewinnfreibetrag zu nutzen?
Die Wertpapiere müssen in diesem Jahr auf Ihrem Depot eingebucht sein. Als spätesten Zeitpunkt für den Kauf der begünstigten Wertpapiere sollten Sie sich den 23.12.2024 vormerken. Und denken Sie daran: Das Wertpapier muss eine Mindestrestlaufzeit von vier Jahren haben.
Kommen Sie zu uns und besprechen Ihre Situation in aller Ruhe mit unseren Beraterinnen und Beratern.
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Fragen und Antworten zum Gewinnfreibetrag
- Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbstständige Arbeit, etc.)
- Bei Mitunternehmerschaften (z.B. OG, KG) können die Gesellschafter den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen.
Der Freibetrag kann unabhängig davon beansprucht werden, ob Sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln.
Als Basis für die Berechnung des Freibetrags gilt der Gesamtgewinn Ihres Unternehmens aus dem vorherigen Geschäftsjahr. Der Gewinnfreibetrag berechnet sich dabei wie folgt:
- für die nächsten EUR 145.000 der Bemessungsgrundlage 13%,
- für die nächsten EUR 175.000 der Bemessungsgrundlage 7%,
- für die nächsten EUR 230.000 der Bemessungsgrundlage 4,5%
Berechnen Sie Ihren Freibetrag im Gewinnfreibetragsrechner.
- Der Grundfreibetrag steht ohne weitere Voraussetzungen zu.
- Begünstigte Wirtschaftsgüter für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sind körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren sowie Wertpapiere iSd § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988, wenn sie ab der Anschaffung mindestens vier Jahre dem Betrieb gewidmet werden.
- Nicht begünstigte Wirtschaftsgüter sind PKW und Kombi, ausgenommen Fahrschulfahrzeuge und Taxis, gebrauchte Wirtschaftsgüter und sofort abgesetzte geringwertige Wirtschaftsgüter.
- Der Gewinnfreibetrag steht mit steigenden Gewinnen staffelweise reduziert zu und beträgt für
- Gewinne bis zu 33.000 Euro: 15%
- die nächsten 175.000 Euro: 7%,
- die nächsten 230.000 Euro: 4,5%.
- Für Gewinne über 583.000 Euro (vor dem 1. Jänner 2024 beginnende Wirtschaftsjahre: 580.000 Euro) steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.
Der maximale Euro-Betrag für den investitionsbedingten Freibetrag variiert von Jahr zu Jahr. 2024 lag er bei maximal EUR 46.400.
Nein. Als einzige Voraussetzung gilt, dass Sie eine natürliche Person sind, die Einkünften aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielt (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbstständige Arbeit).
Unter bestimmten Bedingungen: Ja. Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden (§ 134 Abs. 2 BAO). Wenn ein Unternehmen von einer steuerlichen Vertreterin oder einem steuerlichen Vertreter vertreten wird, hat es für die Einreichung der Steuererklärung in der Regel länger Zeit.
Der Gewinnfreibetrag unterteilt sich in den Grundfreibetrag und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.
Grundfreibetrag | Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag |
---|---|
Für Gewinne bis EUR 33.000 | Für Gewinnanteile über EUR 33.000, kein Anspruch für Pauschalierer |
Keine Anschaffung notwendig | Voraussetzung ist die Anschaffung von abnutzbaren körperlichen |
Automatische Berücksichtigung | Nachweis in der Steuererklärung notwendig |
Der Gewinnfreibetrag ist in der Beilage E1a zur Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Die Einkommensteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen (§ 134 Abs. 1 BAO).
Beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in Kombination mit der Anschaffung von Wertpapieren müssen diese zudem im aktuellen Jahr auf Ihrem Depot eingebucht sein. Kontaktieren Sie unsere Experten, um sich hierzu individuell beraten zu lassen.
In dem man einen fixen Betrag monatlich in einen GFB-Investmentfonds anspart, kann man den „Sockelbetrag“ bequem und regelmäßig investieren. So kann man auch von den Volatilitäten am Markt mittels „Cost-Average-Effects“ profitieren, Sollte zum Ende des Jahres klar werden, dass es noch weiteren Investitionsbedarf gibt, kann man die Differenz einmalig zukaufen. Nach 4 Jahren kann die Veranlagung ins Privatvermögen übergehen.
Unsere Empfehlung ist es, die Berechnung direkt von Ihrem Steuerberater durchzuführen und diese nicht selbst vorzunehmen.
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