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Gewinnfreibetrag

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Was ist der Gewinnfreibetrag?

Beim Gewinnfreibetrag handelt es sich um eine Betriebsausgabe, die den zu versteuernden Gewinn und damit die zu zahlende Steuer reduziert. Der Gewinnfreibetrag ist für alle natürlichen Personen interessant, die betriebliche Einkünfte erzielen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gewinn durch eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder durch die Bilanzierung ermittelt wird.

Eine natürliche Person mit betrieblichen Einkünften kann Anwalt, Arzt oder Apotheker sein. Oder auch der Kaufmann um die Ecke oder der Handwerker. Der Gewinnfreibetrag kann hingegen nicht von einer Kapitalgesellschaft genutzt werden. Das ist zum Beispiel eine GesmbH oder Aktiengesellschaft.

Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus zwei Teilbeträgen zusammen:

  1. Grundfreibetrag
  2. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag 2024 in Österreich?

Für das Geschäftsjahr 2024 beträgt der Gewinnfreibetrag maximal 46.400 Euro.

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Der Grundfreibetrag

Für Gewinne im Jahr 2024 bis € 33.000 steht der Grundfreibetrag in Höhe von 15 Prozent, also € 4.950 zu. Er wurde im Vergleich zu 2023 um 10 Prozent erhöht. Um Ihren steuerpflichtigen Gewinn durch den Grundfreibetrag zu reduzieren, ist keine Anschaffung nötig. Bei der Steuererklärung wird dieser Betrag außerdem automatisch berücksichtigt.

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Der Grundfreibetrag steht nur einmal pro Jahr zu; auch wenn Sie mehrere Betriebe mit Gewinn besitzen.

Was ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag?

Hat Ihr Unternehmen 2024 einen höheren Gewinn als € 33.000 erwirtschaftet, kommt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zur Anrechnung.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist wie folgt gestaffelt:

  • für die nächsten € 145.000 sind 13 Prozent begünstigt
  • für die nächsten € 175.000 sind 7 Prozent begünstigt
  • für weitere € 230.000 sind 4,5 Prozent begünstigt

Gewinne größer als € 583.000 werden im Gewinnfreibetrag nicht mehr berücksichtigt. Sie können also in Summe Ihren Gewinn durch den Kauf begünstigter Anlagegüter um maximal € 46.400 reduzieren.

Im Gegensatz zum Grundfreibetrag, der in der Steuererklärung automatisch berücksichtigt wird, muss der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag selbst - oder durch den Steuerberater - erklärt werden.

Was ist das begünstigte Anlagevermögen?

In §14 des Einkommensteuergesetzes finden Sie die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Es muss sich um neue, abnutzbare und körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln.
  • Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer muss mindestens vier Jahre betragen.
  • Das oder die Wirtschaftsgüter müssen einem inländischen Betrieb zugeordnet sein.
  • Und bestimmte Wertpapiere, die in § 14 Abs 7 Ziffer 4 genannt sind.
Viktoria Karner

Karner Viktoria

EFA®, EFPA ESG Advisor®

Kundenberaterin

Sprache: Deutsch

Welche Fristen gelten bei Wertpapieren, um den Gewinnfreibetrag zu nutzen?

Die Wertpapiere müssen in diesem Jahr auf Ihrem Depot eingebucht sein. Als spätesten Zeitpunkt für den Kauf der begünstigten Wertpapiere sollten Sie sich den 23.12.2024 vormerken. Und denken Sie daran: Das Wertpapier muss eine Mindestrestlaufzeit von vier Jahren haben.

Kommen Sie zu uns und besprechen Ihre Situation in aller Ruhe mit unseren Beraterinnen und Beratern.

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Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von der Bank Burgenland ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtige Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater).

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