PSD II - Onlinebanking ab 14.9.2019

Eine neue EU-Richtlinie – PSD II (Europäische Zahlungsdienstrichtlinie) verlangt spätestens ab 14.9.2019 zusätzliche Sicherheit beim Onlinebanking durch Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Der Einstieg ist unverändert: nach dem Anmelden mit Verfügernummer, Verfügername und PIN klicken Sie wie gewohnt auf den Button „Login abschließen“.

 

Neuerungen Onlinebanking 1 ©Bank Burgenland

Danach öffnet sich eine neue Maske, in der Sie mit einem Klick auf „loginTAN senden“ eine loginTAN anfordern, die Sie per sms auf Ihr Smartphone geschickt bekommen. Nach Eingabe der loginTAN und dem Drücken des „Login abschließen“ Buttons kommen Sie wie gewohnt auf Ihre Onlinebanking-Startseite.

 

Neuerungen Onlinebanking 2 ©Bank Burgenland

Neuerungen Onlinebanking 3 ©Bank Burgenland

 

Da die Richtlinie die Zwei-Faktor-Authentifizierung auch bei jeder Transaktion verlangt, ist ab 14.9.2019 zur Zeichnung von Transaktionen neben der gewohnten Anforderung und Eingabe einer smsTAN zusätzlich der PIN einzugeben.


Sicherheitsfrage

Sollten Sie einmal Ihren PIN vergessen, ist es ab sofort ganz einfach möglich, in wenigen Schritten einen neuen PIN anzulegen.

Im Rahmen der Umstellung auf PSD 2 wurden Sie zur einmaligen Definition einer Sicherheitsfrage aufgefordert. Haben Sie dies erledigt, können Sie zukünftig am Anmeldebildschirm zum Onlinebanking über die Funktion „Passwort vergessen?“ die Erneuerung Ihres PINs anstoßen. Folgen Sie hierzu einfach den Anweisungen der jeweiligen Maske. Wichtig ist, dass Sie

  1. Die Antwort Ihrer Sicherheitsfrage exakt eingeben

  2. Eine korrekte Handynummer bei uns für die Abfrage einer „Sicherheits-SMS“ hinterlegt haben

  3. Ihre Verfügernummer bereit haben

Bei Fragen dazu steht Ihnen Ihr Betreuer oder Ihre Betreuerin gerne zur Verfügung.